Genossenschaftsbanken
Aus Zunft[wissen]
Allgemeine Informationen
Genossenschaftsbanken sind in Deutschland in der Regel Banken in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft. Die Ansätze der Genossenschaftsbanken gehen auf die Grundsätze der Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung von Franz Hermann Schulze-Delitzsch und Friedrich Wilhelm Raiffeisen Mitte des 19. Jahrhunderts zurück. Diese beiden gründeten unabhängig voneinander die ersten Kreditgenossenschaften. Während Volksbanken vorwiegend in städtischen Bereichen entstanden, wurden in ländlichen Gebieten Raiffeisenbanken gegründet. Heute noch haben die meisten Genossenschaftsbanken in ihrem Namen Volksbank („Voba“), Raiffeisenbank („Raiba“) oder Volks- und Raiffeisenbank (VR-Bank). Raiffeisenbanken besitzen teilweise heute noch neben dem klassischen Bankgeschäft auch in geringem Umfang einen warenwirtschaftlichen Betrieb. So firmierten Ende 2004 von den 1.335 Genossenschaftsbanken 540 als Volksbank, 477 als Raiffeisenbank und 166 als Volks- und Raiffeisenbank bzw. VR-Bank. Darüber hinaus gibt es noch einige Genossenschaftsbanken unter den Bezeichnungen Spar- und Darlehenskasse (nämlich 11) bzw. Sparda-Bank (12), Genossenschaftsbank (10) sowie Spar- und Kreditbank (ebenfalls 10). Insbesondere in Großstädten existieren auch Genossenschaftsbanken, die den Ortsnamen besonders herausstellen, so die Hamburger Bank, die Münchner Bank oder die Augusta-Bank Augsburg (46). Schließlich findet man noch einige andere Genossenschaftsbanken (73) wie z. B. die GLS Gemeinschaftsbank und die PSD Banken. Hier fehlt uns noch Ihre Expertise - wir freuen uns auf Inhalte!!
- GLS-Bank - Genossenschaftsbank in Bochum

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