ECommerce
Aus Zunft[wissen]
Allgemeine Informationen
Als Elektronischer Handel (auch Internetverkauf, Elektronischer Marktplatz, Virtueller Marktplatz) wird der virtuelle Einkaufsvorgang via Datenfernübertragung innerhalb der Distributionspolitik des Marketing bezeichnet. Hierbei wird über das Internet eine unmittelbare Handels- oder Dienstleistungsbeziehung zwischen Anbieter und Abnehmer abgewickelt. Im weiteren Sinne umfasst er jede Art von geschäftlicher Transaktion, bei der die Transaktionspartner im Rahmen von Leistungsanbahnung, -vereinbarung oder -erbringung elektronische Kommunikationstechniken einsetzen. Der in der Literatur hierfür häufig zu findende Begriff des Electronic Business wurde durch eine IBM-Werbekampagne Ende der 90er Jahre des vergangenen Jahrhunderts populär. Der elektronische Handel ist ein Teil der Internet-Wirtschaft (E-Commerce, E-Business). Siehe auch Versandhandel. Mehr Informationen zu den Definitionen zu eCommerce finden Sie hier bei Wikipedia
Weblinks
- Infos zur Impressumspflicht und zu anderen Informationspflichten auf E-Commerce-Websites
- ec-basics.de - die rechtlichen Grundlagen des eCommerce
- e-Business W@tch: Marktbeobachtungsinitiative der Europäischen Kommission zum Thema e-Business-Aktivitäten
- Informationen zu Umsatzvolumen in B2B- und B2C-Handel und zur Demografie der Online-Shopper (PDF)
- EG-e-commerce-Richtlinie 2000/31/EG (PDF)
- Leitfaden Internetvertriebsplattform (E-Government-Handbuch vom BSI Deutschland) (PDF)

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