Crémant

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Begriffserklärung

Als Crémant bezeichnet man seit dem 1. September 1994 Schaumweine mit der kontrollierten Herkunftsbezeichnung außerhalb der Champagne, jedoch nach dem Champagnerverfahren hergestellt. Vor diesem Zeitpunkt verstand man unter Crémant einen Champagner, der statt der üblichen 6 Bar Überdruck nur die gesetzliche Mindestforderung von 3,5 Bar erfüllte. Da der Begriff „Crémant“ nicht geschützt war, verwendeten ihn auch zusehends mehr Winzer außerhalb der Champagne. Um Missverständnisse zu vermeiden, gab man zu besagtem Datum den Besitzstand auf und verzichtete in der Champagne auf den Ausdruck Crémant. In der EG-VO Nr. 2333/92 (neu 310) wurden die Kriterien für die Herstellung von Crémant festgelegt. Eine neue Bezeichnung für den Champagner mit halbiertem Druck gibt es bisher noch nicht. Weitere Informationen finden sich bei Wikipedia.

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